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DE

BWP Göttingen-Thalfingen

Herzlich willkommen

Ab 2029 könnten in Thalfingen-Göttingen bis zu neun moderne Windkraftanlagen entstehen. Noch laufen Voruntersuchungen, sowie das ausstehende Genehmigungsverfahren welche über die genauen Dimensionen und den Standort des neuen Windparks entscheiden.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger: Vier der geplanten Anlagen sollen als Bürgerwindanlagen betrieben werden. So können sich Menschen aus der Region direkt einbringen und vom Ausbau erneuerbarer Energien profitieren.

Mit attraktiven Bürgerbeteiligungsmodellen möchten wir gemeinsam mit Ihnen die Energiewende voranbringen – transparent, fair und zukunftsorientiert.

 

Standort- und Projektbeschreibung

Standort

Thalfingen, Gemeinde Elchingen

Göttingen, Stadt Langenau

Plangebiet

Vorranggebiet 21 - 01C: 250 ha

Höhe

538 - 560 m ü.NHN

Flächennutzung

1800 m² pro WEA

≥ 2000 ha

intensiv genutzte Flächen

WEA-Typ

9x Enercon E175 EP5 E2

Nabenhöhe: 175 m

Rotorblattdurchmesser: 175 m

Leistung: 7 MW

Jahresertrag

bei 9 WEA: ca. 126 Mio. kWh / Jahr

(Beispiel: 1 WEA kann ca. 4. 000 Haushalte pro Jahr versorgen)

Vorteile für die Region

Regionale Energiewende

Beitrag zur internationalen und regionalen Erfüllung von Klimazielen

Klimaschutz

Kommunen werden aktive Vorreiter im Klimaschutz, indem sie fossile Energieträger wirksam ersetzen und dabei enorme Mengen CO₂ einsparen

Kommunale Wertschöpfung

Windparks zahlen Gewebesteuer - direkte Einnahmen für die Kommunen

neue Arbeitsplätze werden geschaffen

Bürgerbeteiligungen

Direkte Beteiligungsmöglichkeit der Thalfinger / Göttinger Einwohnerinnen und Einwohner. Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Modellen finden sie unter "Bürgerbeteiligung"

Energiewende

Jede der Anlagen produziert jährlich ca. 14 Mio. kWh Ökostrom, dies deckt den Strombedarf von ca. 4.000 4-Personen-Haushalten.

 

Standort

Unternehmen und Gewerbe können direkt von lokal erzeugtem, regenerativem Strom profitieren. Dies stärkt Versorgungssicherheit und senkt langfristig Energiekosten bei gleichzeitigem Klimaschutz.

Bürgerbeteiligung

Es werden Ihnen folgende Beteiligungsmöglichkeiten geboten:

KG-Anteile

  • 5.000 € pro Anteil
  • 20 Jahre Kalkulationszeitraum (Eigentum an der Anlage)
  • Nutzung der Abschreibung
  • Größeres Risiko aber möglicherweise auch größeren Gewinn

Genossenschaftsbeteiligung

  • Wie KG-Beteiligung, aber schon ab 1000 €

Beteiligung über Nachrangdarlehen

  • Feste Verzinsung über 10 oder 14 Jahre (der genaue Zeitraum ist noch festzulegen)
  • Geringeres Risiko aber auch geringere Teilhabe
  • Der genaue Zinssatz ist noch zu bestimmen 4 – 6 % sind vorstellbar

0,2 cent/kWh Beteiligung der Gemeinden

  • Betreiber zahlen 0,2 Cent pro erzeugter kWh an umliegende Gemeinden
  • Gemeinden profitieren finanziell
  • Beispiel: 10 Mio. kWh/Jahr = 20.000 € Beteiligung
  • Einnahmen können für Infrastruktur-, Klima- oder Gemeindevorhaben genutzt werden

Sie haben Interesse an einer dieser Beteiligungsmöglichkeiten?

  • Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Zeitlicher Ablauf und Projektgeschehen

09.04.2025

Erste Öffentlichkeitsveranstaltung

30.06.2025

Antragsverfahren eingereicht

23.07.2025

Bürgerinformation

Herbst 2025

Baugrunduntersuchung

Ende 2025

Ausweisung der Fläche von Planungsverband

Frühjahr 2026

Genehmigung

Sommer/Herbst 2026

Finanzielle Beteiligung

2028/2029

Inbetriebnahme

FAQ zum BWO Göttingen Thalfingen

Die derzeitigen Messungen und Studien zeigen, dass Infraschall von Windenergieanlagen unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegt und nach aktuellem Kenntnisstand keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen hat. Gleichzeitig wird die Forschung weitergeführt, um auch langfristige Effekte zu prüfen.

 

Quelle: UMID – UMWELT + MENSCH INFORMATIONSDIENST 01/2021

Windenergieanlagen verursachen während des Betriebs keine Treibhausgase. Bei der Herstellung von Beton, Stahl und Technik fallen jedoch Emissionen an. Nach Angaben des Umweltbundesamtes entstehen ca. 763 Tonnen CO₂-Äquivalente pro Megawatt Leistung, eine 7 MW-Anlage verursacht also rund 5.300 Tonnen CO₂-Äquivalente.

Über die gesamte Lebensdauer liegen die Emissionen bei nur etwa 10 g CO₂ pro erzeugter Kilowattstunde, was deutlich weniger ist als bei fossilen Energien. Eine Windenergieanlage hat ihren eigenen CO₂-Ausstoß in der Regel schon nach rund drei Monaten Betrieb amortisiert.

 

Was bedeutet amortisiert im Bezug auf Windkraftanlagen?:

Die bei Herstellung und Bau ausgestoßenen CO₂-Mengen sind durch den Betrieb der Anlage bereits eingespart – ab dann ist die CO₂-Bilanz ausgeglichen.

 

Quelle: 2023-11-09-BUND-NABU-Windposition.pdf

 

Statement der Anlagenbetreiber

Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Anlagen die Umgebung nicht beeinträchtigen. Daher sind sie mit einer modernen Abschaltautomatik (Schattenwurfmodul) ausgestattet, die mithilfe von Strahlungssensoren die Sonnenstrahlung überwacht und bei Bedarf rechtzeitig eine Abschaltung auslöst. Unser Ziel: Kein Schattenwurf auf die umliegenden Wohnanlagen!

Mit diesem System stellen wir sicher, dass Anwohnerinnen und Anwohner von jeglichem "Disko-Effekt" ungestört bleiben.

 

Allgemeine Funktionsweise eines Schattenwurfmoduls

Ein Lichtsensor misst die Sonnenintensität in 4 Richtungen. Darauf basierend beurteilt das Schattenwurfmodul, ob grundsätzlich Schattenwurf auftreten kann. Gleichzeitig berechnet die Zentraleinheit fortlaufend, ob Gebäude durch den Rotorschatten der Windenergieanlage betroffen sein könnten. Dabei wird geprüft, ob die Anlage in Betrieb ist und welche Rotorposition zur Sonne besteht. Wird eine Schattenwurfbelastung erkannt, zählt das System die betroffenen Zeiten. Bei Überschreiten der zulässigen Schattenwurfbelastung wird die Anlage für die Dauer des Schattenwurfs automatisch abgeschaltet. Auch bei geringer Leistung kann eine vorsorgliche Abschaltung erfolgen, um das Jahresbudget für leistungsstärkeren Betrieb zu schonen. Die Leistungsgrenzen lassen sich individuell einstellen.

 

In Deutschland überschneiden sich die Lebensräume von Menschen und Tieren. Flächen, die für Windenergieanlagen vorgesehen sind, sind zugleich Lebensräume für Vögel. Zwar belegen Studien ein Ausweichverhalten von Vögeln, doch zum Schutz der Tiere halten wir die hohen artenschutzrechtlichen Vorgaben ein.

Wenn Windkraftanlagen zu spät als Hindernisse wahrgenommen werden, kann es zu Kollisionen kommen. Nach Schätzung von Hermann Hötker vom Michael-Otto-Institut im NABU liegt die Zahl der Vogelschläge an Windenergieanlagen „irgendwo zwischen 10.000 und 100.000 pro Jahr“.

Vermutlich stellt der Vogelschlag an Windenergieanlagen die am stärksten diskutierte Verlustursache für Vögel dar – obwohl andere menschengemachte Faktoren folgenreicher für die betroffenen Populationen sind. Allen voran führen intensivierte Landwirtschaft und der Einsatz von Insektenbekämpfungsmitteln zum Verlust von Nahrung und Lebensräumen, sowie Glasscheiben, Verkehr und Hauskatzen .

Illegale Todesursachen, z. B. durch das Ausbringen vergifteter Köder für Greifvögel, Ratten und Wölfe, bleiben oft unerkannt und zahlenmäßig nicht erfasst. Aktuelle Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass sie einen beträchtlichen Teil an der Mortalität ausmachen. Im Life-EUROKITE-Projekt konnte als Zwischenergebnis festgestellt werden, dass 20 % von 426 mit GPS-Sendern ausgestatteten Rotmilanen an Vergiftungen starben.

 

 

Quelle 1: 20220602_BWE_Faktencheck_Vogelpopulationen_01.pdf

 

Ja – wenn man alle Kosten berücksichtigt, ist Windenergie nicht nur umweltfreundlicher, sondern auch wirtschaftlich sinnvoller.
Laut der Studie „Was Strom wirklich kostet“ (Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, 2017) entstehen bei Windstrom gesamtgesellschaftliche Kosten von rund 9 Cent pro Kilowattstunde. Zum Vergleich: Braunkohle verursacht etwa 14,3 Cent, Steinkohle rund 13,4 Cent und Atomstrom mindestens 15,1 Cent pro Kilowattstunde.

Der Unterschied liegt vor allem in den versteckten Kosten konventioneller Energien – etwa für Umwelt- und Gesundheitsschäden, den CO₂-Ausstoß oder die Endlagerung radioaktiver Abfälle. Diese werden meist über Steuern finanziert und sind im Strompreis nicht sichtbar.
Die Förderung erneuerbarer Energien über die EEG-Umlage hingegen ist transparent ausgewiesen und trägt zur Finanzierung eines klimafreundlichen Stromsystems bei.

Windenergie verursacht kaum externe Kosten, benötigt keine langfristige Nachsorge wie Kohle- oder Atomkraftwerke und reduziert die Abhängigkeit von Energieimporten. Gleichzeitig schafft sie regionale Wertschöpfung – Einnahmen, Arbeitsplätze und Beteiligungsmöglichkeiten bleiben in der Region.

Langfristig trägt Windkraft damit zur Stabilisierung der Strompreise und zur nachhaltigen Energieversorgung bei.

 

Quelle: 2017-10-Was_Strom_wirklich_kostet_lang.pdf

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